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Anträge & Finanzierung

Pflegehilfsmittel beantragen: Was übernommen wird

Von Verbrauchshilfsmitteln bis Pflegebett: Welche Hilfsmittel die Pflegekasse übernimmt und wie die Beantragung funktioniert.

2 Min. LesezeitAktualisiert am 28. Juni 2026

Das richtige Hilfsmittel zur richtigen Zeit macht den Pflegealltag oft spürbar leichter und sicherer. Viele Familien wissen jedoch nicht genau, was die Pflegekasse übernimmt und wie die Beantragung abläuft.

Zwei Arten von Pflegehilfsmitteln

Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und technischen Pflegehilfsmitteln. Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel sind Einmalprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Technische Pflegehilfsmittel sind wiederverwendbare Gegenstände wie Pflegebetten, Rollatoren oder Notrufsysteme.

Verbrauchshilfsmittel: monatlicher Zuschuss

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel steht ein monatlicher Zuschuss zur Verfügung, den Sie über Ihre Pflegekasse oder direkt über einen Vertragspartner abrufen können. Die aktuelle Höhe dieses Betrags erfragen Sie am besten direkt bei Ihrer Pflegekasse.

Technische Hilfsmittel: meist gegen geringe Zuzahlung

Technische Pflegehilfsmittel werden in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt, gegen eine gesetzlich festgelegte Zuzahlung pro Hilfsmittel. Voraussetzung ist meist eine ärztliche Verordnung sowie ein anerkannter Pflegegrad.

So beantragen Sie Pflegehilfsmittel

In der Regel benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, die Sie bei einem Sanitätshaus oder direkt bei der Pflegekasse einreichen. Viele Sanitätshäuser übernehmen die Antragstellung und Abrechnung mit der Pflegekasse für Sie, sodass der administrative Aufwand überschaubar bleibt.

Worauf Sie beim Sanitätshaus achten sollten

Nicht jedes Sanitätshaus bietet dieselbe Beratungsqualität oder Lieferzeit. Achten Sie auf persönliche Beratung vor Ort, transparente Information über Eigenanteile und eine realistische Einschätzung der Lieferzeiten – besonders bei dringend benötigten Hilfsmitteln.

Wann ein zweiter Antrag sinnvoll ist

Verändert sich der Bedarf – etwa durch eine fortschreitende Erkrankung –, kann ein zusätzliches oder anderes Hilfsmittel nötig werden. Zögern Sie nicht, bei veränderten Bedürfnissen erneut eine ärztliche Verordnung einzuholen.

Wie wir helfen

Wir koordinieren die Beschaffung von Hilfsmitteln, wählen ein passendes Sanitätshaus aus und behalten die Lieferzeiten im Blick. Mehr dazu auf unserer Seite Sanitätshaus, Hilfsmittel & Wohnraumanpassung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verbrauchshilfsmittel werden über einen monatlichen Zuschuss finanziert.
  • Technische Hilfsmittel gibt es meist leihweise gegen geringe Zuzahlung.
  • Eine ärztliche Verordnung ist in der Regel Voraussetzung.
  • Viele Sanitätshäuser übernehmen die Antragstellung für Sie.
  • Bei verändertem Bedarf lohnt sich eine erneute Verordnung.

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Unser Team begleitet Familien in der Lausitz und deutschlandweit bei der Organisation der Pflege – persönlich, unabhängig und verständlich.